Die Abkürzung LRS wird für alle Ausprägungen von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten verwendet. Die Kultusministerkonferenz spricht von „besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“.
Wann könnte es sich um eine LRS handeln?
Klasse 1:
- Laute werden nicht gehört oder anders gesprochen
- Die Stellung des Lautes im Wort kann nicht bestimmt werden
- Zerlegung in Silben nicht möglich
- Geübte Buchstaben werden nicht erkannt
- Laute und Buchstaben werden nicht zugeordnet
- Ende Klasse 1: es wird nicht lautgetreu geschrieben
- Verschleifen klappt nicht
- Verlangsamte Benennungsgeschwindigkeit bei visuellen Reizen
Klasse 2:
- beim Lesen werden Wörter und Wortteile ausgelassen, verdreht, hinzugefügt
- langsames Lesen
- hörbare Buchstaben werden beim Sprechen ausgelassen
- Wortarten werden nicht unterschieden
Klasse 3:
- Probleme bei Groß- und Kleinschreibung
- Probleme bei Wort- und Satzgrenzen
- Kein erkennen des Unterschieds zwischen lang und kurz gesprochenem Selbstlaut
- Lauttreues Schreiben (keine Rechtschreibregeln)
- Das gleiche Wort wird auf verschiedene Weise falsch geschrieben
- Ungenaues Lesen
- Langsames Lesen
- Langes Verharren im gleichen Fehlermuster
Allgemein typisch :
- verzögerte Sprachentwickliung
- Wortfindungsstörung
- Artikulationsstörungen
- Grammatikalische Fehler beim Sprechen
- Probleme beim Auswendiglernen
- Motorik (Schere, Besteck, Schuhe binden)
- ADHS
Quelle: Staatliches Schulamt Offenburg „Leitfaden LRS“