In Baden-Württemberg sind zunächst bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 alle Schulen (eingeschränkter Schulbetrieb ab 4. Mai 2020) geschlossen.
Für einen eng begrenzten Personenkreis ist eine Notbetreuung eingerichtet und wird entsprechend den Vorgaben des Landes ab 27. April 2020 erweitert.
Die Vergabe der begrenzten Plätze erfolgt nach folgender Reihenfolge:
- Einer bzw. beide Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende ist in einer kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich).
- Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt fest, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohles erforderlich ist.
- Beide Erziehungsberechtigte bzw. der/die allein Erziehungsberechtigte nehmen außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahr, wurden von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt und sind deshalb an der Betreuung gehindert. Entsprechende Bescheinigungen des/der Arbeitgeber sind vorzulegen. Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Ferner bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Über die Vergabe der Plätze nach den o.g. Kriterien entscheidet die jeweilige Schule nach pflichtgemäßem Ermessen.
Erst eine entsprechende Zusage berechtigt zur Wahrnehmung der Notbetreuung.
Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf (Daten finden Sie im Elternbrief vom 20.04.2020).
Hier können Sie sich das Anmeldeformular herunterladen. Es muss mit der Bescheinigung vom Arbeitgeber bei der Schulleitung abgegeben werden.
Mona Fischer-Lotz
https://km-bw.de/Coronavirus
https://www.rheinau.de/buergerservice/corona/1576/
Formular Notbetreuung GS Helmlingen
Arbeitgeberbescheinigung