Grundschule Helmlingen

Kopflausbefall

Sehr geehrte Eltern,

in der Gruppe / Klasse Ihres Kindes sind Kopfläuse festgestellt worden. Kopfläuse leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie nach einem Stich aus der Kopfhaut saugen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese befinden sich in Hüllen (Nissen), die am Haar in der Nähe der Kopfhaut festkleben. Aus den Eiern schlüpfen in 7-10 Tagen junge Läuse, diese können in der ersten Woche den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und entwickeln sich in 9-11 Tagen zu geschlechtsreifen Läusen.
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Es spielt keine Rolle, wie oft man sich wäscht und die Wohnung reinigt, denn Kopfläuse leben nicht vom „Schmutz“, sondern allein vom menschlichen Blut. Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Sie werden in der Regel bei direktem Haar-zu-Haar-Kontakt übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme. Kopfläuse sind alle 2 – 3 Stunden auf das Saugen von Blut angewiesen, sonst trocknen sie aus und verenden spätestens nach 55 Stunden. Durch Kopfläuse werden keine Krankheitserreger übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und – infolge des Kratzens – entzündete Wundenauf der Kopfhaut.

Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Feuchten Sie das Haar mit Wasser und normaler Haarspülung an und kämmen es bei gutem Licht systematisch mit einem Läusekamm durch. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken durchkämmen. Sie können die Nissen auch mit den Fingernägeln entfernen.

Legen sie während des Auskämmens ein Handtuch über die Schulter, damit abgestreifte Nissen dadurch aufgefangen werden und geben Sie es anschließend in die Wäsche (60°C). Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink und lichtscheu. Deshalb findet man eher einmal Nissen. Sie zeigen an, dass auf diesem Kopf Läuse waren oder noch sind. Nissen sind ca. 0,8 mm groß und fühlen sich wie ein Sandkorn an. Nur wenn die Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, können sie noch lebende Läuselarven enthalten. Beweisend für einen Kopflausbefall ist das Auffinden lebender Läuse.
Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich (am 1. Tag) eine Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel gegen Kopfläuse durchführen. Läuse und junge Läuse (Larven) werden bei korrekter Behandlung mit wirksamen Mitteln sicher abgetötet.
Läuseeier können eine Behandlung jedoch überleben; aus ihnen schlüpfen wieder Läuse. Deshalb sind ein erneutes Auskämmen am 5. Tag und eine zweite Behandlung am 8.-10. Tag unbedingt notwendig, um die Läuseplage sicher loszuwerden. Dadurch werden alle jungen Läuse beseitigt, bevor sie mobil und geschlechtsreif geworden sind. Kinder, die auf diese Weise behandelt wurden, können den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen direkt nach der ersten Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Die Behandlung soll durch eine Kontrolluntersuchung am 13. Tag, ggf. noch einmal am 17. Tag, abgeschlossen werden.

Die geeigneten Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, also ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Für Kinder unter 12 Jahren können Sie die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen; in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten, für ältere Kinder nicht. Beachten Sie bei der Anwendung den Beipackzettelund folgen Sie den Anleitungen der Hersteller.

Behandlungsschema bei Kopflausbefall:

  • Tag 1:
    Mit einem Insektizid behandeln und mit einem Läusekamm nass auskämmen
  • Tag 5:
    Nass auskämmen
  • Tag 8-10:
    Mit einem Insektizid behandeln und nass auskämmen
  • Tag 13 :
    Zur Kontrolle nass auskämmen
  • Tag 17:
    Noch einmal zur Kontrolle nass auskämmen.

Ursachen für erfolglose Behandlung mit Arzneimitteln gegen Kopflausbefall:

Zunächst ist zwischen einer vermeintlich erfolglosen (Punkt 1 und 2) und einer tatsächlich erfolglosenBehandlung zu unterscheiden.

  1. Das Verbleiben von Nissen an den Haaren spricht nicht gegen den Erfolg einer Behandlung. Eier in weniger als 1 cm Entfernung von der Kopfhaut, sollen so weit wie möglich vom Haar gelöst und ausgekämmt werden; sie erfordern darüber hinaus eine zweite Behandlung. Nissen, die weiter als 1 cm von derKopfhaut entfernt sind, sind als leer zu betrachten und stellen allenfalls ein kosmetisches Problem dar.
  2. Auch das Auftreten von jungen Läusen (Larven) nach der ersten medizinischen Kopfwäsche stellt den Erfolg der Behandlung nicht in Frage, begründet aber die Notwendigkeit weiteren nassen Auskämmens und einer zweiten Behandlung mit einem Arzneimittel gegen Kopflausbefall 8 – 10 Tage nach der ersten Behandlung.
  3. Auch wenn nach einer oder zwei Behandlungen ausgewachsene Läuse gesichtet werden, muss das nicht unbedingt gegen den Erfolg einer Behandlung sprechen. Es kann sich auch um eine erneute Besiedlung mit Kopfläusen handeln, die von Familienmitgliedern oder Kindern der gleichen Gruppe oder Klasse, von Freunden oder Vereinskameraden übertragen wurden. Fehlgeschlagen ist in diesem Fall nicht die individuelle Behandlung, sondern das gruppenbezogene Vorgehen gegen einen Kopflausbefall.
  4. Eine fehlerhafte Anwendung des Arzneimittels (Unterdosierung, zu kurze Einwirkzeit) kann zu einem tatsächlichen Misserfolg der Behandlung führen. Entweder wurde das Haar nicht ausreichend mit dem Mittel benetzt, oder das Mittel wurde in triefend nassem Haar zu stark verdünnt oder die empfohlene Einwirkzeit wurde nicht eingehalten. Auch das Unterlassen der zweiten Behandlung, 8 – 10 Tage nach der ersten, stellt einen häufigen Behandlungsfehler dar, denn der Inhalt der Lauseier wird beim erstenMal meistens nicht komplett abgetötet.

Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an die Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: aufgrund Ihrer Information werden Maßnahmen ergriffen, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen. Wir empfehlen, alle Familienmitglieder zu untersuchen und Freundinnen und Freunden Bescheid zu geben. Kämme, Haarbürsten, -spangen und –gummis sollen in heißer Seifenlauge gereinigt werden, Handtücher, Leib- und Bettwäsche sollen gewechselt und bei 60°C gewaschen werden soll. Sonstige Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, können durch Abschließen über 3 Tage in einem Plastiksack entlaust werden – dann sind alle Läuse vertrocknet. Regelmäßiges systematisches Durchsehen des mit Wasser und Spülung angefeuchteten Haars mit einem Läusekamm dient der Früherkennung beim eigenen Kind und damit dem Schutz aller Kinder in der Gruppe.

Die Bescheinigung für Kopflausbefall gibt es unter Downloads oder direkt hier:

Elterninfo Läuse